Gebärdensprachdolmetscher

GSD in OWL
Überblick über das Netzwerk

Sie sind auf der Suche nach einem Gebärdensprachdolmetscher für ein Gespräch zwischen einem Gehörlosen und Hörenden bzw. Gebärdensprachler und Nicht-Gebärdensprachler? Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über alle in der Region tätigen Gebärdensprachdolmetscher. Mit einem Klick auf einen farbig hinterlegten Punkt auf der Karte können Sie den oder die jeweiligen Kollegen finden.

Sie haben dann die Möglichkeit, einen oder direkt alle Gebärdensprachdolmetscher für einen benötigten Einsatz anzufragen. Dies soll Ihnen die Suche für beispielsweise größere kulturelle oder politische Veranstaltungen erleichtern.

Häufig gestellte Fragen

Was mache ich als Gehörloser im Notfall?

Sie haben einen Notfall? Es gab einen Arbeitsunfall, Autounfall, Einbruch, Diebstahl? Sie haben einen medizinischen Notfall wie zum Beispiel Atemnot, Knochenbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall?

Unsere Empfehlung: Ein Chatprogramm wie z.B. Threema oder Whatsapp nutzen und alle Dolmetscher aus der Region als Gruppe einfügen. Im Notfall können Sie selbst oder eine Begleitperson für Sie in diese Gruppe alles Wichtige schreiben. Alle Dolmetscher können die Nachricht lesen und darauf antworten. Bei einer Zusage von einem Kollegen können dies auch alle anderen lesen. Das spart viel Zeit!

Wir wissen, dass es für die vielen Gehörlosen in der Region zu wenige Dolmetscher gibt. Schreiben Sie im Notfall trotzdem auf jeden Fall eine Nachricht. Wenn ein Termin kurzfristig abgesagt wurde, haben wir Zeit für Sie. Schaffen wir es nicht, sofort zu kommen, dann eventuell 2 Stunden später. Darum ist es so wichtig, auf jeden Fall Kontakt über Ihr Chatprogramm mit den Dolmetschern aufzunehmen.

Bei welchen Einsätzen werden die Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher von einem Kostenträger übernommen?

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Bei welchen Terminen muss ich den Gebärdensprachdolmetscher privat bezahlen?

Es gibt einige Bereiche, für die es keinen Rechtsanspruch auf Übernahme der Dolmetschkosten gibt. Wenn Sie in diesen Bereichen dennoch einen Gebärdensprachdolmetscher einsetzen möchten, müssen Sie diesen privat bezahlen:

  • Freizeit und Kultur, z.B. Theaterbesuch, Vorträge, Sportveranstaltungen. Es gibt jedoch inzwischen einige Veranstalter, die eine barrierefreie Veranstaltung anbieten möchten und daher freiwillig Gebärdensprachdolmetscher einsetzen.
  • Beratungen bei der Bank, Immobilienbesichtigungen, Autokauf etc.
  • Familienfeier
  • Behandlungen, die nicht in den kassenärztlichen Leistungen enthalten sind, zum Beispiel beim Optiker oder kosmetische Operationen
  • Rechtsanwalt und Notar: fragen Sie nach, ob Sie Prozesskostenhilfe oder einen Beratungsgutschein beantragen können. Wenn Sie das nicht beantragen können, müssen Sie die Kosten selbst bezahlen. Die Kosten beim Notar werden nicht übernommen.
  • Kirche: Die Kostenübernahme von Dolmetscheinsätzen im kirchlichen Bereich für bestimmte Anlässe (z.B. Taufe, Hochzeit, Beerdigung) ist nicht einheitlich geregelt. Am besten fragen Sie vor dem Termin bei Ihrer Gehörlosengemeinde nach. 

Ab wann kommt ein Gebärdensprachdolmetscher im Team?

In der Regel arbeiten Gebärdensprachdolmetscher bis zu einer Stunde Einsatzzeit alleine und ab einer Stunde kommen sie zu zweit. Das liegt daran, dass Simultandolmetschen eine sehr hohe Konzentration erfordert, die mit zunehmender Einsatzzeit abnimmt.

Das Dolmetschteam wechselt sich dann viertelstündlich ab und unterstützt sich gegenseitig, so das eine gleichbleibend hohe Dolmetschqualität gewährleistet werden kann. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein im Team zu arbeiten, obwohl der Einsatz weniger als eine Stunde dauert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sehr viele aktive Gesprächsteilnehmer zu erwarten sind, der Einsatz inhaltlich sehr komplex oder belastend ist oder es sich um eine Prüfungssituation handelt.

Kann ich vor der Zusage eines Termins einen Kostenvoranschlag erhalten?

Ja, dass ist möglich. Bitten Sie den gewünschten Dolmetscher um einen Kostenvoranschlag. Dazu teilen Sie ihm bitte die Dauer, das Thema, gegebenenfalls die Arbeitssprachen und den Ort des Einsatzes mit.