Häufig gestellte Fragen

  • Was mache ich als Gehörloser im Notfall?

    Sie haben einen Notfall? Es gab einen Arbeitsunfall, Autounfall, Einbruch, Diebstahl? Sie haben einen medizinischen Notfall wie zum Beispiel Atemnot, Knochenbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall?

    Unsere Empfehlung: Ein Chatprogramm wie z.B. Threema oder Whatsapp nutzen und alle Dolmetscher aus der Region als Gruppe einfügen. Im Notfall können Sie selbst oder eine Begleitperson für Sie in diese Gruppe alles Wichtige schreiben. Alle Dolmetscher können die Nachricht lesen und darauf antworten. Bei einer Zusage von einem Kollegen können dies auch alle anderen lesen. Das spart viel Zeit!

    Wir wissen, dass es für die vielen Gehörlosen in der Region zu wenige Dolmetscher gibt. Schreiben Sie im Notfall trotzdem auf jeden Fall eine Nachricht. Wenn ein Termin kurzfristig abgesagt wurde, haben wir Zeit für Sie. Schaffen wir es nicht, sofort zu kommen, dann eventuell 2 Stunden später. Darum ist es so wichtig, auf jeden Fall Kontakt über Ihr Chatprogramm mit den Dolmetschern aufzunehmen.

  • Bei welchen Einsätzen werden die Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher von einem Kostenträger übernommen?

    In einigen Bereichen ist glücklicherweise klar geregelt, wer die Kosten für Dolmetscher übernimmt. Diese Bereiche sollen hier mit einigen Beispielen aufgezeigt werden.

    Im medizinischen Bereich: die gesetzlichen Krankenkassen

    • Beratungsgespräche bei der Krankenversicherung, Arztbesuche, Gesprächstherapie, Physiotherapie, Asthmaschulung, Hörgeräteakustiker, Geburtsvorbereitungskurs


    Bei stationären Behandlungen im Krankenhaus übernehmen die Krankenhäuser die Kosten.

    Im medizinischen Bereich: die Pflegeversicherungen

    • Begutachtung durch den MDK für die Beantragung eines Pflegegrades


    Ämter und Behörden:

    • Jugendamt, Sozialamt, Bürgerberatung, Führerscheinstelle, das Standesamt bei Eheschließungen, das JobCenter, die Agentur für Arbeit sowie die Rentenversicherung...
       

    Juristischer Bereich: Polizei und Gericht – es muss ein Verwaltungsakt vorliegen

    • Anzeige aufgeben wegen Unfall, Einbruch, Belästigung
    • Gerichtsverfahren am Sozialgericht, Amtsgericht, Arbeitsgericht…

    Bei Gesprächen mit Rechtsanwälten ist die Situation nicht immer gleich zu bewerten. Darum empfehlen wir, vorher Dolmetscher nach der Kostenübernahme zu fragen.

    Im Arbeitsleben: Integrationsamt

    • Betriebsversammlungen, Mitarbeitergespräche, Dienstbesprechungen, Fortbildungen usw.


    Inklusion: Schule, Ausbildung und Studium

    • Agentur für Arbeit oder das Sozialamt.

    Auch hier empfehlen wir, vorher den Kontakt zu Dolmetschern aufzunehmen.

    Elternsprechtage und Elternabende auf Antrag:

    • Schule - Bezirksregierung
    • Kindergarten – Jugendamt


    Kirche: freiwillige Leistung auf Antrag

    • evangelischen Kirche: DAFEG
    • katholischen Kirche: keine einheitliche Regelung. Ansprechpartner sind hier die Bistümer.
    • Taufe, Beerdigung, Hochzeit, Konfirmation, Kommunion usw.

    Leider gibt es noch immer Bereiche, in denen nicht klar geregelt ist, ob und wer Dolmetscher bezahlt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an uns. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Kostenträger und beantworten Ihre Fragen

  • Bei welchen Terminen muss ich den Gebärdensprachdolmetscher privat bezahlen?

    Es gibt einige Bereiche, für die es keinen Rechtsanspruch auf Übernahme der Dolmetschkosten gibt. Wenn Sie in diesen Bereichen dennoch einen Gebärdensprachdolmetscher einsetzen möchten, müssen Sie diesen privat bezahlen:

    • Freizeit und Kultur, z.B. Theaterbesuch, Vorträge, Sportveranstaltungen. Es gibt jedoch inzwischen einige Veranstalter, die eine barrierefreie Veranstaltung anbieten möchten und daher freiwillig Gebärdensprachdolmetscher einsetzen.
    • Beratungen bei der Bank, Immobilienbesichtigungen, Autokauf etc.
    • Familienfeier
    • Behandlungen, die nicht in den kassenärztlichen Leistungen enthalten sind, zum Beispiel beim Optiker oder kosmetische Operationen
    • Rechtsanwalt und Notar: fragen Sie nach, ob Sie Prozesskostenhilfe oder einen Beratungsgutschein beantragen können. Wenn Sie das nicht beantragen können, müssen Sie die Kosten selbst bezahlen. Die Kosten beim Notar werden nicht übernommen.
    • Kirche: Die Kostenübernahme von Dolmetscheinsätzen im kirchlichen Bereich für bestimmte Anlässe (z.B. Taufe, Hochzeit, Beerdigung) ist nicht einheitlich geregelt. Am besten fragen Sie vor dem Termin bei Ihrer Gehörlosengemeinde nach.
  • Ab wann kommt ein Gebärdensprachdolmetscher im Team?

    In der Regel arbeiten Gebärdensprachdolmetscher bis zu einer Stunde Einsatzzeit alleine und ab einer Stunde kommen sie zu zweit. Das liegt daran, dass Simultandolmetschen eine sehr hohe Konzentration erfordert, die mit zunehmender Einsatzzeit abnimmt.

    Das Dolmetschteam wechselt sich dann viertelstündlich ab und unterstützt sich gegenseitig, so das eine gleichbleibend hohe Dolmetschqualität gewährleistet werden kann. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein im Team zu arbeiten, obwohl der Einsatz weniger als eine Stunde dauert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sehr viele aktive Gesprächsteilnehmer zu erwarten sind, der Einsatz inhaltlich sehr komplex oder belastend ist oder es sich um eine Prüfungssituation handelt.

  • Kann ich vor der Zusage eines Termins einen Kostenvoranschlag erhalten?

    Ja, dass ist möglich. Bitten Sie den gewünschten Dolmetscher um einen Kostenvoranschlag. Dazu teilen Sie ihm bitte die Dauer, das Thema, gegebenenfalls die Arbeitssprachen und den Ort des Einsatzes mit.